Samstag, 6. April 2019

06.04.2019
[ogpbw] Online-Konsultation zum 2. Nationalen Aktionsplan im Rahmen der Open Government Partnership (OGP) gestartet

Liebe Mitstreiter in in der OGP-BW,

das Bundeskanzleramt hat für einen Monat eine Online-Konsultation zur inhaltlichen Gestaltung des 2. Nationalen Aktionsplans im Rahmen der Open Government Partnership (OGP) gestartet: https://ogpde.yrpri.org/

Sie alle sind mit Blick auf Ihre Fachkenntnis herzlich dazu eingeladen, sich in den kommenden vier Wochen einzubringen.
Für Ihre Unterstützung bin ich Ihnen sehr dankbar.


Online-Konsultation zum 2. Nationalen Aktionsplan im Rahmen der Open Government Partnership (OGP) gestartet
Bundeskanzleramt (26.03.2019). Welche Maßnahmen, die dem Leitbild von "Open Government" (offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln) entsprechen, könnten in welchen der verschiedensten Politikfelder wie zu Verbesserungen beitragen? Ab 26. März ist es einen Monat lang möglich, hierzu online Ideen einzureichen, sie zu diskutieren, zu bewerten und zu verbessern. Die Ergebnisse der Konsultation dienen der Bundesregierung anschließend zur internen Beratung bei der Erstellung eines bis Sommer zu verabschiedenden Aktionsplans im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der OGP. Nähere Informationen finden Sie auf www.open-government-deutschland.de<http://www.open-government-deutschland.de> unter "Mitmachen".

Weiterführende Informationen des Netzwerks Open Government

(27.03.2019). Es gibt eine Online Plattform Your Priorities mit einem Raum für OGPDE: https://ogpde.yrpri.org/ Sehen können diese Seite alle. Zur Beteiligung ist eine einmalige Anmeldung vonnöten. Auf der Webseite sind bereits Diskussionsräume vorgegeben. Diese decken sich mit den im Impulspapier (https://opengovpartnership.de/jetzt-durchstarten-impulse-zum-zweiten-nationaler-aktionsplan/) angestrebten Fokusthemen. Der Prozess läuft bis zum 26. April 2019. Wichtig ist es, dass Sie diese Beteiligungsmöglichkeit auch über Ihre Netzwerke teilen und Sie sich engagieren.

Hier können Sie Ihre Ideen und Verpflichtungsvorschläge für Open Government einbringen. Je konkreter, je mehr Beispiele und je mehr Argumente mitgeliefert werden, desto höher stehen die Chancen, dass eine Idee zu einer Verpflichtung im 2. Aktionsplan wird. Das Bundesknazleramt benötigt dazu nicht nur Vorschläge für Verpflichtungen, sondern Antworten auf die folgende Fragen: Welche gesellschaftliche, wirtschaftliche oder (Umwelt-) politische Herausforderung adressiert die Verpflichtung? Warum ist das wichtig? Wo passiert ähnliches bereits? Was hat es mit Open Government zu tun?

  *   Transparenz:
Offenlegung zusätzlicher Informationen, oder die Verbesserung der Qualität offengelegter Informationen, des öffentlichen Zugangs zu Informationen oder des Rechts auf Information?
  *   Partizipation:
Die Möglichkeit oder die Verbesserung der Möglichkeiten oder Kapazitäten der Öffentlichkeit sich zu informieren oder an der Willens- oder Entscheidungsfindung mitzuwirken? Schafft oder verbessert sich durch die Verpflichtung ein förderliches Umfeld für Zivilgesellschaft im Land?
  *   Rechenschaftslegung:
Schafft oder Verbessert die Verpflichtung Regeln, Regulierung und Mechanismen die Amtsträger (oder öffentliche Stellen) für ihr Handeln verantwortbar macht?



Mit freundlichen Grüßen

Jörn von Lucke
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Zeppelin Universität
               zwischen
               Wirtschaft Kultur Politik

Prof. Dr. Jörn von Lucke

Professor und Direktor
Lehrstuhl für Verwaltungs- und Wirtschaftsinformatik
The Open Government Institute (TOGI)

Am Seemooser Horn 20
D-88045 Friedrichshafen | Bodensee
DEUTSCHLAND

Tel       +49 7541 6009-1471
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