10.01.2020
[OGP-BW] Arbeitstreffen OGP-BW beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit BW
Liebe Freunde des Open Governments in Baden-Württemberg,
am
22. Januar 2020 wird es von 11 - 15 Uhr ein physisches
Arbeits- u. Strategietreffen von Open-Government-Akteuren aus
BW im Rahmen des unseres
Arbeitskreises Open Government
Partnership Baden-Württemberg geben.
Adresse:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit BW
Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart
Besprechungszimmer im 4. OG (BZ 4.17)
Anmeldung bitte unter:
https://www.oliverrack.eu/ogp-bw
Wir haben Platz für ca. 15 Teilnehmer.
Der LfDI Dr. Stefan Brink war so zuvorkommend, uns einen Raum in
dessen Geschäftsstelle zu ermöglichen - Sabine Grullini vom LfDI,
die von Beginn an den AK OGP-BW unterstützt und bereichert, hat sich
um die Terminmöglichkeiten gekümmert und wird teilnehmen - Herr
Brink wird wahrscheinlich auch die Teilnehmenden kurz begrüßen
können. Beamer und Laptop sind vorhanden, Getränke und Mittagessen
organisiert LfDI BW.
Ziel ist es, die aktuellen Aktivitäten in BW im Rahmen
der Förderinitiative
Open Government Labore des BMI und die
darin liegenden Vernetzungspotenziale weiter zu konturieren und in
die Zukunft zu denken und zusammen mit dem Vorschlag des
Open-Government-Pakts
BW (wie in NRW), den AG Open Gov des Städtetag BW und AK
OGP-BW gemeinsam bei der Entwicklung des 2. Nationalen Aktionsplans
als Verpflichtung des Landes erarbeitet hatten, bei der
Landesregierung nachzulegen. Immerhin hat uns schon Natalia Jaekel
vom Staatsministerium mit einem zentralen LOI zu den OGL-Anträgen
dankenswert den Rücken gestärkt.
https://drive.google.com/file/d/1ys6mTvwaswp5csc_jj49rQGYCXdFmTmw/view?usp=sharing
Außerdem soll die dem Pakt-Vorschlag angehängte
Roadmap
weiter ausgearbeitet und konkretisiert werden. Beispielsweise könnte
hier eine erste konkrete und weit über Open-Government nutzbringende
Maßnahme die zentrale Bereitstellung oder Erreichbarkeit von
digitalen
Instrumenten zu Beteiligung, Wissensmanagement und Zusammenarbeit
(inklusive Open-Data-Portal) als Dienst durch das Land sein (zB
durch service-bw), was zB gerade kleinen Kommunen, dem
Bürgerschaftlichen Engagement wie Bürgerinitiativen und
Sportvereinen und letzlich der Arbeit in Open-Government (als eines
der zentralen Merkmale dessen) auch im Sinne der Inklusion von
physisch/zeitlich verhinderten Menschen zugute käme.
Dies ist auch für die wachsenden Bedarfe einer qualitativen und
"professionelle" Zusammenarbeit zwischen Sektoren und in der
Bürgerbeteiligung wichtig. Nach der "aufsuchenden" Beteiligung
müssen wir nun auch tiefer in die "qualifizierte" Beteiligung
kommen.
Ende Februar wird der
globale Lenkungskreis der Open Government
Partnership, das Steering Committee, in Berlin sich mit der
Bundesregierung treffen. Ich plane dies als Anlass nehmen, den
hochrangigen Vertretern der OGP anhand der Situation in Deutschland
und am Beispiel der Entwicklung des letzten Nationalen Aktionsplans
und Baden-Württembergs konkret darzulegen, welche
Probleme es
bei föderal verfassten Teilnehmer-Nationen geben kann und
hinterfragen, ob dies in ihrem Sinne ist und ob diese Nationen
gleichermaßen im Reporting "gewertet" werden können wie zentral
verfasste Nationen.
Beispielsweise ist von den Teilnehmer-
Nationen der OGP innerhalb
der Europäischen Union (Bulgarien, Kroatien, Tschechien,
Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland,
Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweden, (UK)) Deutschland
das einzige föderal verfasste Land und somit sind zB auf der
gesamten europäischen OGP-Landkarte auch die einzigen weißen
Flecken, bei denen es keine Informationsfreiheit gibt in:
Deutschland. (namentlich die Bundesländer Niedersachsen, Bayern und
Sachsen.) Hier hat sich eine
„Dreiklassengesellschaft“
etabliert: Länder ohne IFG, Länder mit IFG und Länder mit
Transparenzgesetz. Und das ist nur eine Themenfeld von Open
Government, bei dem starke Heterogenität in Deutschland auszumachen
ist. Nach meinem Verständnis besteht somit die Gefahr, dass
Deutschland deswegen als "Mogelpackung" in der OGP kritisiert werden
könnte, wenn es nicht in Bälde einen geeigneten Mechanismus hierfür
gibt oder für diese Besonderheit eine entsprechende Kennzeichnung im
Reporting statt findet.
Ich habe früher das vergleichsweise lange Zögern Deutschlands an der
OGP teilzunhemen immer mit dessen Gewissenhaftigkeit bei
Entscheidungen verteitigt - Lösungen für die föderale Situation
scheinen jedoch nicht hinreichend berücksichtigt worden zu sein.
Die einzig weiteren föderal verfassten EU-Mitgliedsstaaten
Österreich und Belgien sind übrigens bislang nicht Mitglieder der
Open Government Partnership - vielleicht macht man sich dort über
die föderalen Mechanismen mehr einen Kopf. Vielleicht aber auch
erhofft man sich in Deutschland durch die Bundesregierung ein
Vorbild/Initial für die Länder (eigentlich kam dies einst aus NRW).
Aber dann muss dieses Kalkül ab irgendweinem Zeitpunkt Wirksamkeit
beweisen.
Mit der neuen Regierung hat
Österreich zum Jahresbeginn
übrigens die Prüfung einer Teilnahme an der Open Government
Partnership in das
Regierungsprogramm geschrieben.
https://www.dieneuevolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf
Rückblickend auf die bemerkenswerten Fortschritte bei E-Government
und Open Data im föderalen System Österreichs der letzten Dekade
wäre es interessant zu sehen, ob Österreich auch im Rahmen von OGP
irgendwann einmal Deutschland überholt.
Ich freue mich auf unser Treffen.
Viele Grüße,
Olli Rack