Freitag, 4. Mai 2018

Mailing 04.05.2018
[OGPBW] Termin & News Digest

Liebe Freunde der Open Government Partnership Baden-Württemberg,

hier neue Sachstände und Infos. Es gibt viel spannendes zu lesen, also mache ich das Intro kurz:

Im kommenden 2. Nationalen Aktionsplan OGP der Bundesregierung wird es zwei Kapitel geben. Das erste soll bis zu 5 neue Verpflichtungen auf Bundesebene aufnehmen, das zweite nun bis zu 15 Verpflichtungen aus Länder bzw. Kommunen.
Dazu sollten wir uns kurzschließen und beraten. Am besten zunächst in einer Telko, um dies für uns in BW zu sondieren und bei einem physischen Treffen entsprechend vorbereitet zu sein. Ziel für den Sommer könnte Beispielsweise eine Info-Veranstaltung in Stuttgart für die Landespolitik sein.
Für einen Telko-Termin habe ich unten einen Foodle eingerichtet, ich hoffe in einer zweiten optionalen Telko, nachdem wir uns beraten haben, noch Sebastian Haselbeck und/oder Carsten Rosche hinzurufen zu können, die den OGP-Prozess beim BMI für die Bundesregierung koordinieren.

Aus unserer Erfahrung beim 1. NAP auf Bundesebene, wird für dessen Entwicklung, Workshops, Abstimmung etc durchaus mindestens ein halbes Jahr benötigt. Frist für die Bureg zu Abgabe an die OGP in Washington ist Juni 2019. Also erhrgeiziger Zeithorizont.

Viele Grüße aus derzeit Strasbourg,
Euer Oliver Rack


Inhalt

  • OGP-BW-TERMIN: Reflexion und Beratung weiteres Vorgehen bzgl.Vorschlag  des BMI (angenommen durch IT Planungsrat) zur Einbindung (freiwillig) von Länder und Kommunen im nächsten Nationalen Aktionsplan OGP
  • EU PSI-ReUse-Richtlinie: Kommission Vorschläge PSI
  • Konsultation zum Entwurf für "Open-Data-Gesetz" BW abgeschlossen. Zu wenig Feedback.
  • Macron: Europaweite Bürgerbeteiligung / Konsultation soll
  • Relaunch der Homepage des OGN (AK OGP)
  • LfDI BW - Maßnahmenkatalog Informationsfreiheit
  • Stimmung zu Bürgerbeteiligung, Open Government und Open Data zu schwach in Deutschland. DStGB und Studie aus Baden-Württemberg schießen gegen Open Data und Open Government
  • EINLADUNG zur Architekturbienale: Wir stellen die Mannheimer Multihalle und unser Projekt mit Ziel einer Akademie für moderne Stadtentwicklung, offene Verwaltung und Gouvernementalität in Venedig vor.
  • Weitere kommende Veranstaltungen: BW 4.0, SXB, re:publica, WiTi Innovation-Lab, ZKM/Wikipedia, Summerschool HDM Stuttgart
  • Links
  • In eigener Sache: Relaunch Homepage von P°litics f°r T°m°rr°w
  • OUTRO: Dada Data // Kurt Schwitters – Auguste Bolte



1) Vorschlag BMI (u. IT Planungsrat) zur Einbindung (freiwillig) von Länder und Kommunen im nächsten NAP

Beratung 1 zum Aufruf an Länder/Kommunen nächster NAP
https://terminplaner2.dfn.de/foodle/Beratung-1-zum-Aufruf-an-Lander-Kommunen-nachster-NAP-5ae8b

Beratung 2 mit BMI Q&A zu Aufruf an Länder/Kommunen nächster NAP
https://terminplaner2.dfn.de/foodle/Beratung-2-mit-BMI-Q-A-zu-Aufruf-an-Lander-Kommunen-nachster-NAP-5ae8c

Es gibt ein Dokument mit einem Vorschlag des BMI zur Einbindung von Länder und Kommunen in den kommenden Nationalen Aktionsplan das noch nicht veröffentlicht ist und das mir zu gespielt wurde und das der IT-Planungsrat erst am 16.04.2018 beschließen wird. Daher werde ich nur das Wesentlichste daraus zusammenfassen:

https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2018/Sitzung_25.html?pos=15

Es können daher nur solche Verpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen berücksichtigt werden, die Ergebnis eines partizipativen Verfahrens sind und explizit für den OGP-Prozess entwickelt wurden.

Open Government findet in Selbstorganisation der Länder und Kommunen auf Basis der von
Bund und OGP gesetzten Rahmenbedingungen statt. Die Teilnahme am nationalen OGP-
Prozess ist freiwillig.

Der Zweite Nationale Aktionsplan besteht aus zwei Teilen: Einem Bundeskapitel, bestehend
aus Einleitung und Verpflichtungen der Bundesregierung, das einem Beschluss des Bundes-
kabinetts unterliegt und einem föderalen Kapitel, das Verpflichtungen von Ländern und
Kommunen enthält. Über deren Zusammensetzung und Verbindlichkeit entscheiden die Län-
der in eigener Hoheit. Die Zuleitung des föderalen Kapitels an den Bund zur Aufnahme in
den Zweiten Nationalen Aktionsplan erfolgt über den IT-Planungsrat, der als Bund-Länder-
Gremium eine ebenenübergreifende Kommunikationsfunktion einnimmt.

Die OGP empfiehlt den Teilnehmerstaaten, ihre nationalen Aktionspläne ab 2018 auf 20
Verpflichtungen zu begrenzen. Das Bundesministerium des Innern wird daher maximal 15
von den Ländern (einschließlich Kommunen) vorgelegte Verpflichtungen in den zweiten Na-
tionalen Aktionsplan aufnehmen.


Dazu folgende Überlegungen von mir:

Wie werden die Verpflichtungen bzw. die Vorschläge dazu von den Subnationalen in das Kapitel zusammengefahren?
(zb NRW, BW oder Botropp und München würden Verpflichtungen für sich erarbeiten. Wie kommt das in Subnat-Kapitel zusammen?)

Oder werden diese innerhalb des Kapitels nach  Entität geordnet?
z.B. so: NRW: Ausbau Beteiligungsnetzwerk, BW: Transparenter u interaktiver Haushalt auf allen Ebenen. Sachen: Open-data-Offensive mit Projektförderung..

Wenn "zusammengefahren", bedeutet das, dass die Subnat-Teilnehmer ihre Verpflichtungen gegenseitig akzeptieren und umsetzen müssen? Bestünde dann nicht die Gefahr, dass sich Länder gegenseitig blockieren, wenn eine Harmonisierung des Vorgehens unter einem Dach "Länder" in das Kapitel soll?

Andererseits könnte ich mir vorstellen, dass beim Thema Open Data ein "einheitliches" Vorgehen sinnvoll wäre und man sich bei Subnat-Verpflichtungen einigt. Das würde auch gut zum wesen des IT-PLR passen, das hinzubekommen

Was wären neben Wissensmanagement und Übertragbarkeit von Prozessen/Projekten weitere Incentives innerhalb einer Bund-Länder-Kommunen-Beziehung?

Wie verhält sich in der NAP-Variante der subnationalen OGP-Verpflichtungen das Verhältnis zur Gesamt-OGP. Läuft dann Kommunikation über Bund, oder entsteht eine Dreiecks-Beziehung?

etc. etc.


2) Vorschläge 2. Änderung PSI-Richtlinie


Diese Woche wurde von der EU-Kommission der Vorschlag für eine erneute Änderung der Public Sector Information Re-Use Richtlinie angenommen, wichtige Grundlage für die Nachnutzung von Daten als Open Data. Ich habe selbst bei der Konsultation im Dezember input geliefert.


Vorschlag 25 April 2018, the European Commission
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/proposal-revision-public-sector-information-psi-directive

Workshop Report
http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/image/document/2018-9/summary_of_workshop_on_open_research_data_v08_5F2CF3D9-C1A2-CA24-CC65C4C2B9D7F6E0_50021.pdf

Kompletter Synopsis report of the public consultation
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/synopsis-report-public-consultation-revision-directive-reuse-public-sector-information

Slides vom Hearing und ein Download des Konsultationsfragebogens
http://oddrnh15.eu/ogpbw/PSI%20reuse%20konsultation.zip

Änderungsvorschläge:
http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=51642

Die Änderungsvorschläge sehen eine erhebliche Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Richtlinie vor.
Besondere Ausschließlichkeitsvereinbarung (mit datenerhebenden Dritten) soll verhindert werden, verbreitete Praxis der öffentlichen Verwaltung. Selbst wenn die öffentliche Verwaltung dann trotzdem die Daten als Open Data veröffentlicht, entstehen dann unnötige und gefährliche Lizenz-Ketten. Sinne einer einfachen rechtlichen Struktur sollten Lizenzen durch den Urheber und nicht durch zwischengeschaltete Lizenznehmer verteilt werden.

Außerdem sollen Ausnahmen bei der Berechnung der Grenzkosten stärker begrenzt werden

Die Änderungsvorschläge Zielen darauf ab Richtlinie an die jümgsten Entwicklungen im Bereich Datenmanagement und Nutzung anzupassen. Übergeordnetes Ziel ist es, einen Beitrag zur Stärkung der Datenwirtschaft in der Europäischen Union zu leisten und die Daten des öffentlichen Sektors zur Weiterverwendung zur Verfügung zu stellen wodurch ein fairer Wettbewerb und ein leichter Zugang zu den Märkten gewährleistet wird.

So soll auch auf Grundlage von Daten die grenzüberschreitend Innovation gestärkt werden.

Gleichzeitig ist die Überarbeitung der EU Richtlinie ein wichtiger Teil der Initiative zur Weiterverwendung öffentlich finanzierte Daten die im Rahmen der Halbzeit Überprüfung durch die Kommission für die Strategie zum digitalen Binnenmarkt als positiv bewertet wurde.

PSI Richtlinie steht im Einklang mit den von der Kommission veröffentlichten Leitlinien für die gemeinsame Nutzung von Daten zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung.

Weiter steht sie im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung und der e-privacy-richtlinie.

Sie kommt den neuen Herausforderungen zur gemeinsamen Nutzung von Daten nach, die häufig automatisiert durch Maschinen oder Prozesse generiert werden und auf neue Technologien basieren wie beispielsweise das Internet der Dinge.

Der Zugang und die Weiterverwendung von Daten, insbesondere des öffentlichen Sektos, ist ein wichtiger Treiber im Bereich der Big Data Analyse und der Künstlichen Intelligenz.

Die EU will in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einnehmen und wird insgesamt eine Milliarde Euro an öffentlichen Mitteln zur Errichtung eines High Performance Computing Netzwerkes bis 2023 investieren.

Die Änderungsvorschläge stehen auch im Einklang mit der INSPIRE-Richtlinie und bauen auf diese auf, um einen rechtlichen und technischen Interoperabilitäts-Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Geodaten aus der öffentlichen Hand zu schaffen.

Auch sollen die Daten von Behörden insbesondere zum Zwecke der Umweltpolitik und Umweltaktivitäten sowie deren Auswirkung auf die Umwelt davon adressiert werden.



3) Konsultation zum Entwurf für "Open-Data-Gesetz" Baden-Württemberg (Änderung des E-Government-Gesetzes) abgeschlossen

Der Entwurf lässt, wie erwartet, die Kommunen beim Thema Open Data außen vor. Natürlich trommel das Land für seine Konsultationsphasen nicht großartig die Werbetrommel, aber die Open-Data-Enthsiasten des Landes tun dies auch nicht sehr leidenschaftlich – geschweige denn, tragen sie mit Kommentierungen bei. Das ist zu schwach. Jenseits von Pro- und Con-Positionen muss auch kritische Masse abgebildet werden. Und die besteht aus Verbündeten Stakeholdern. Dazu müssen Prozesse und Projekte identifiziert (gescoutet) werden, die von Open Data einen Nutzen haben, aber von dem Thema noch gar nichts wissen. Ich habe im letzten halben Jahr alleine schon vier Meta-Themen geortet, die wichte Zugpferde für Open Data werden könnten und mit den jeweiligen Akteuren dazu schon gearbeitet. Das werde ich in einem weiteren Posting ausführen.
Es geht also um mehr Agenda- und Policy-Alignments und offenes Denken in weiteren Zusammenhängen.
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/aenderung-e-government-gesetz/

Derweil in Strasbourg: Pakt für Demokratie
Strasbourg führt seit letztem Herbst einen Beteiligungsprozess für einen "Pakt für Demokratie" durch.
Im März wurde hierzu der dritte Workshop abgeschlossen und der Pakt verabschiedet.

https://www.strasbourg.eu/saison-2
http://www.strasbourg.eu/vie-quotidienne/democratie-locale-participation-citoyenne/sommet-citoyen

Im Appendix verpflichtet sich dabei die Stadtverwaltung ihr Bestes zu tun, um Open Data voran zu treiben und das fundemantale Gesetz zur "Digitalen Republik" (LOI n° 2016-1321 du 7 octobre 2016 pour une République numérique) umzusetzen.
https://www.strasbourg.eu/documents/976405/2138262/Pacte-democratie-201803.pdf/6c112ca8-d569-0b33-4d03-ccdf73be2b3d
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000033202746&categorieLien=id


4) Macron: Europaweite Bürgerbeteiligung / Konsultation

Ein Kernthema von Emmanuel Macrons Programm für Europa und eines seiner Wahlkampfversprechen sind die Bürgerkonsultationen, die von der französischen Regierung am Mittwoch, dem 14. März, offiziell ins Leben gerufen wurden. Das Hauptziel des Projekts besteht darin, anlässlich von landesweiten Debatten und Online-Konsultationen das Gefühl und die Vorschläge der europäischen Bürger für die europäische Politik und die Zukunft der EU zu sammeln.

26 Länder der Europäischen Union sollen den Ruf Frankreichs positiv folgen wollen. Und wenn die Organisation der Konsultationen von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich sein wird, werden diese von April bis Oktober 2018 in stattfinden.

https://www.touteleurope.eu/actualite/consultations-citoyennes-refonder-l-europe-par-le-dialogue.html

Warum? Sammeln Sie die Eindrücke und Vorschläge von Bürgern in Europa.
Wann? Bürgerdebatten von April bis Oktober, Übergabe im November an den EWSA, Präsentation der Beiträge zum Europäischen Rat im Dezember 2018.
Wo? Überall in Frankreich und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Wie? Durch Online-Debatten und Konsultationen.
Wer? Die gesamte Bevölkerung ist unabhängig von Alter, Geschlecht, Beruf oder geographischer Herkunft zur Teilnahme eingeladen.
Für welches Ergebnis? Eine Restitution der Debatten und Beiträge auf dem Europäischen Rat im Dezember 2018 und ihre Aufnahme in das EU-Projekt zur Neugründung.


5) LfDI Maßnahmenkatalog Informationsfreiheit

Kurz und knackig: Die Informationsfreiheitsbeauftragten unterbreiten den Behörden Vorschläge zu einem Kulturwandel in der Verwaltung. Damit sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Verwaltung – unabhängig von bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben in Bund und Ländern – mit dem Thema Informationsfreiheit konstruktiver und bürgerfreundlicher umgehen kann.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/massnahmenkatalog-mit-empfehlungen-fuer-die-oeffentliche-verwaltung-zum-thema-informationsfreiheit/



6) Stimmung zu Bürgerbeteiligung, Open Government und Open Data zu schwach in Deutschland. DStGB und Studie aus BW schießen gegen Open Data und Open Government


DStGB in der FAZ. Braucht es Stellungnahme?

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/kommunen-sollen-daten-der-buerger-verkaufen-15533156.html
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2016/entgeltstudie-open-data.pdf
Zum Aftermath der Cambridge Analytica PR gehört wohl neben der gewohnten Faktenunordnung der Effekt, das nun auch die letzten Entscheider irgendwas von Daten und dem neuen Öl daher reden und wieder einmal Begehrlichkeiten an den Daten haltenden Stellen der öffentlichen Verwaltung schüren.

Dabei wird verschwiegen, dass Daten doch schon längst durch Kommunen verkauft werden.

Weiter wird der Gedanke unterschlagen, dass diese aus Steuern finanziert sind und es eine Entscheidung des Souveräns ist, ob diese somit allen zur freien Nachnutzung gehören oder nicht.

Weiter wird die Diskussion gemieden, ob "wirtschaftliche Tätigkeit" und Erlösmodelle öffentlicher Verwaltung – im Wesentlichen eine Ausgeburt der 90er und 00er – in Bezug auf Staatlichkeit nicht ohnehin höchst zweifelhaft ist und zudem auch wettbewerbsrechtlich bedenklich ist.

Außerdem legt die Entgeltstudie des BMI bei den meisten Datensätzen nahe, dass sich Verwaltungsaufwand beim entgeltlichen Datenverkauf gemessen an Erlösen nicht lohnt. Dazu ist eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu berücksichtigen.

Einnahmen bekommt der Staat durch Steuern und allenfalls Bearbeitungsentgelte, die 1. mit dem Souverän ausgehandelt werden und deren Berechnung transparent ist. 2. Fällt bei proaktiver Bereitstellung in Dateninfrastrukturen wie das WWW gar nicht mehr Bearbeitungsaufwand an.

Auch dass die öffentliche Verwaltung keine Big Players wie Google oder Facebook mit Open Data zusätzlich in ihrer Macht unterstützen dürfe, dürfte sich bei Daten-Vielfalt und Datenqualität auf Seiten dieser Player stark relativieren. Im Gegenzug würde man dann Bürgerinitiativen aber auch kleinere und mittlere Unternehmen unserer Volkswirtschaft sowie supranationales Monitoring durch das Verwähren offener Daten unnötig schwächen.

Bürgermeister halten Bürgerbeteiligung nicht für ein wichtiges Handlungsfeld
entsprechend "Neue Formen der Bürgerbeteiligung" ganz unten

Politikferne und Politikverdrossenheit jedoch im Mittelfeld

Auf die Frage, „Welche sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Handlungsfelder bzw. Aufgaben, denen Ihre Stadt aktuell gegenübersteht?“ nennen 1% der OBs „Stärkung von Bürgerbeteiligung, Ehrenamt, Zusammenhalt“ – 2016 waren es noch 3% und 2015 immerhin 8%. Dementsprechend meinen nur knapp 15% der (Ober-)Bürgermeister, dass das Thema in den nächsten 5 Jahren an Bedeutung gewinnt. Es liegt damit auf dem letzten Rang der Themen.
Bei der Frage, was „aktuell die wichtigsten Herausforderungen für Städte und Gemeinden“ sind, landen „neue Formen der Bürgerbeteiligung“ auf Rang 13 von 14. Interessantes Detail: bei den (Ober-)Bürgermeistern der Region Ost (BB, BE, MV, SN, ST, TH) liegt das Thema deutlich über dem Rest der Republik auf Rang 7.

https://difu.de/sites/difu.de/files/archiv/projekte/ob-barometer-2018_details-hintergrundinformationen.pdf



7) EINLADUNG

zur Architekturbienale: Wir stellen die Mannheimer Multihalle, deren Erbauer und Architekt Frei Otto sowie unser Projekt mit Ziel einer Akademie für moderne Stadtentwicklung, offene Verwaltung und Gouvernementalität in Venedig vor.

Zur Eröffnung mit Mannheims Oberbürgermeister Peter Kurz und Staatssekretär Gunther Adler sind alle eingeladen.
Wir stellen das von mir angezettelte Projekt Multihalle Mannheim auf der Architektur Biennale in Venedig vor. Sie soll eine Ikone für Europa und Offene Gesellschaft werden und ein transdisziplinäres Kompetenzzentrum für offene Stadtentwicklung
und Politik werden.
http://oddrnh15.eu/ogpbw/mh_portfolio_praesentation_rz_de.pdf
http://mannheim-multihalle.de/
hier noch auf Englisch
http://oddrnh15.eu/ogpbw/multihalle_portfolio_en.pdf



8) Veranstaltungen

#LabEurope, Strasbourg
4.5. von der Stadt Strasbourg auf ein Podium zu Open Source / Open Data / Open Gov
Catherine Trautmann wird eröffnen, leider schon am 3.5..
Ich das Podium auch dafür nutzen, für das Thema grenzübergreifendes Open Data, das Projekt Dataunion und für allgemeinen grenzübergreifenden Austausch zu Digitalisierung  auch bei der Kultur bzw. dem Kulturamtes, das dort sehr stark ist, zu werben.
https://www.creaccro.eu/actualites/labeurope-agir-sur-les-transformation-de-leconomie/

re:publica 2018, Berlin
03.05.2018 16:15 - 17:15
https://18.re-publica.com/de/session/civic-tech-open-government-jetzt

7.5. Global Open Government Week
https://www.opengovweek.org/events/Germany/ (Meetup am 7.5. 18:30 Uhr, Berlin, Veranstalter: OGP Support Unit)

Auftakttagung Wissens- & Ideentransfer für Innovation in der Verwaltung (WITI), Universität Speyer
17. Mai 2018 um 10 Uhr
Im Rahmen dieses Austausches wollen wir mit erfahrenen Experten aus den Bereichen Verwaltungsinnovationen, Design und Wissenstransfer kurze Workshops anbieten. In drei mal 45-minütigen, parallel laufenden Sessions sollen Themen und Methoden wie Design Thinking im öffentlichen Sektor, Agile Verwaltung, Gamification und Partizipation in der Verwaltung, Digital Smart City und Co-Produktion in der Stadt für die TeilnehmerInnen erfahrbar gemacht werden.
https://www.uni-speyer.de/de/forschung/projekte/witi//witi-auftaktveranstaltung.php

Wikimedia-Salon "Das ABC des Freien Wissens", Karlsruhe
R=Reproduktion. Wem gehört die Kunst?

26. Mai 2018, 19:30 Uhr (Einlass: 19:00 Uhr),
ZKM | Zentrum für Kunst und Medien (Medientheater)
6.Juni UNCOVER Design Konferenz, Mannheim
http://www.uncover-mannheim.de/programm/
Coding Da V1nc1 Rhein-Main, Mainz
18. Juni (- 31. Dezember)
https://codingdavinci.de/events/rheinmain/

Baden-Württemberg 4.0, Die Digitalisierung von Kommunen, Land und Verwaltung aktiv gestalten
03. Juli 2018, Stuttgart
http://www.bw-4-0.de/fachforen/

04. Juli digital@bw in Heidelberg

OGP Global Summit, Tiflis, Georgien
17.-19.07
https://www.opengovpartnership.org/events/ogp-global-summit-2018-tbilisi

5th International Open Data Conference, Buenos Aires
27-28.09
https://www.opendatacon.org/


9) Links

"Repräsentatives Dateneigentum " - Eine sehr interessanter rechtstheoretischer Aufsatz von der Konrad-Adenauer-Stiftung u.a. von Dr. Pencho Kuzev, der auch schon die OGP für die KAS erörtert hat.
http://www.kas.de/wf/de/33.52161/

Francesca Bria und Evgeny Morozov haben (ein sehr politische) Kontext-Papier geschrieben. Sehr spannend zu lesen..
http://www.rosalux-nyc.org/de/rethinking-the-smart-city/
Dazu passend mein Aufsatz aus dem Jahre 2013 als frühes Mitglied des Internet of Things Council:
https://www.theinternetofthings.eu/oliver-rack-strategic-outlook-smart-cities-need-smart-citizens



10) OUTRO

Ein kleiner Gruß aus der Kultur-Küche: Dieser kleine, amüsante Aufsatz des lieben Dadaisten Kurt Schwitters “durchlebt” sehr gelungen die Sehnsucht des Menschen zum Datum, zum Daten-Muster, zu Ordnungs-Systemen. “Das Wirkliche ist nur ein Sonderfall des Möglichen, und deshalb auch anders denkbar”, sagte mal Dürrenmatt.
In diesem Sinne: #FreePublicData and #MayTheMathBeWithYou!
http://oliverrack.eu/dada



Sonntag, 11. März 2018

Mailing 11.03.2018
[OGPBW] Ergebnis Treffen 23.1. / OG-Gesetz BW zur Kommentierung u. mehr...


Liebe OGPBW-Freunde,

verzeiht die Latenz, momentan ist wirlich viel, insbesondere weil sich derzeit viele Fördermöglichkeiten für Kommunen zur Digitalisierung, Stadtentwicklung und Bildung ergeben, die es zu adressieren gilt. (nicht zuletzt auch Dank dem ganzheitlichen Blick der Stabsstelle digital@bw)

Ich starte übrigens – neben der halben Stelle im OB-Ref der Stadt Heidelberg – am 12.3. bei der Metropolregion Rhein-Neckar-GmbH im Bereich Digitalisierung.


INHALT

1) Letztes Treffen. Themenliste mit Priorisierung.
2) Aufruf zur Kommentierung der Änderung des E-Government-Gesetzes (Open-Data-Gesetz) bis 17.4.
3) Open-Data-Leitfaden BW
4) Koalitionsvertrag und OpenGov
5) Weiteres

Viele Grüße,
Oliver Rack


1 <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Letztes OGPBW-Treffen

Wir hatten uns am 23.1. getroffen und über Themenfelder gebrütet, sowie welche davon priorisiert gehören.
Die Teilnehmer des Treffens haben diese dann  über Meetingsphere, moderiert von Jörn von Lucke, in ihrer Relevanz bewerten können. Nachfolgend die Ergebnisse.

Ich lasse diese erst mal zur Reflektion im Raum stehen, damit man sich gedanklich mit den Punkten auseinander setzt und bestenfalls selbst in ein Themenfeld hinein findet.

Spätestens beim nächsten Treffen sollten wir dann auch über sich daraus ergebende Maßnahmen und persönliches Engagement reden.

Ein Termin steht noch nicht fest. Vielleicht würde sich dies innerhalb der internationale Open Government Woche 07-12.Mai anbieten (s.u.)


Jörn von Lucke hat die wichtigsten
 
Top 10:
1
Übertragbarkeit von OpenGov-Lösungen sicherstellen, damit alle was davon haben
9,50
0,08

6
2
Mobilisierung der Akteure, die AK OGP BW aufbauen
9,33
0,11

6
3
Ansprechpartner und Thementreiber für Open Government in BW
9,17
0,09

6
4
Transparenzgesetz BW
9,00
0,12

6
5
Neuausrichtung und Konsolidierung der IT-Dienstleister als OGP Partner: Innovationen dauerhaft und nachhaltig platzieren
9,00
0,13

5
6
Stakeholder zur Finanzierung identifizieren, ansprechen und überzeugen: Land über Digitalisierungsstrategie oder Privatwirtschaft (SAP, BW-Stiftung, Breuninger, SKEW, Wüstenrot, Genossenschaftsbanken)
8,83
0,09

6
7
Skalierbarkeit von Open Government Lösungen einfordern, ruhig mal gemeinsam mit dem Land entwickeln und sich einer logischen Hierarchie unterwerfen, statt auf kommunale Selbstverwaltung zu beharren
8,83
0,11

6
8
Bewusstsein für OGP in BW schaffen, und inhaltliche OpenGov-Punkte auch auf die Landes-Agenda zu bringen
8,83
0,15

6
9
Vernetzung der Wissenschaftler um Open Government in BW
8,83
0,15

6
10
Aufbau eines Ökosystem Open Government als Ziel, von dem das Land BW wie die Kommunen im Land BW profitieren
8,80
0,12

5

Natürlich ist das ein erster Eindruck der Teilnehmer, aber es fasst wesentliche Ergebnisse der Diskussion zusammen.
Und es hilft uns als AK OGPBW, unsere begrenzten Kapazitäten und Aktivitäten auf das Wesentliche zu bündeln.

Die gesamten Dokumente gibt es hier:
http://oddrnh15.eu/ogpbw/OGPBW-180130-2_%20Workshop%20OGP%20BW.DOCX
http://oddrnh15.eu/ogpbw/OGPBW-180130-2_%20Workshop%20OGP%20BW.PDF
http://oddrnh15.eu/ogpbw/Stuttgart%20-%201922.jpg

2 <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Kommentierung e-Gov-Gesetz BW

Bis zum 17. April 2018, 17 Uhr kann man den Gesetzentwurf hier kommentieren.
Ganz unten habe ich zur schnellen Draufsicht den Teil zu Open Data hinein kopiert.

Erwartungsgemäß gehören die Kommunen etc.  aufgrund des Konnexitätsprinzip nicht zum Geltungsbereich.  Und für die Landesbehörden ist die Bereitstellung der Daten erst ab 2022 (!) verpflichtend:  "Mit diesem Gesetz wird außerdem die Grundlage für die verpflichtende aktive Bereitstellung von Daten der Behörden des Landes ab dem Jahr 2022 geschaffen."

Das Konnexitätsprinzip ermöglicht es Gebietskörperschaften, Aufwände die durch eine Gesetzgebung verursacht werden beim Gesetzgeber einzuklagen.  da die Bereitstellung von Daten von den Verantwortlichen als Aufwand, jenseits ihrer pflichtigen Aufgaben, gesehen wird ist hier der Gesetzgeber besonders vorsichtig. In Baden-Württemberg wird das Konnexitätsprinzip sehr beherzigt.

Das Konnexitätsprinzip und die allgemeine Subsidiarität liegen bleiern über unserer Verwaltungsstruktur und Innovationsfähigkeit der ÖV, gerade dort, wo ebenenübergreifende Harmonisierung von Prozessen und Standards erforderlich sind: die digitale und intelligente Vernetzung in Europa.

Das Transparenzgesetz von Rheinland-Pfalz greift da schon weiter: Es besteht ein Anspruch auf Bereitstellung von im Transparenzgesetz gelisteten Informationen und Daten bzw. Daten, für die ohnehin schon eine Veröffentlichungspflicht existiert. Der Geltungsbereich erstreckt sich immerhin auch auf die kommunale Ebene, diese wird jedoch von einem Teil der Veröffentlichungspflichten befreit. Aber: zumindest in Bezug auf Umweltinformationen ist dort auch die kommunale Ebene in der Verpflicht.

Aus dem TG von RLP:
"Darüber hinaus unterliegen vorbehaltlich der §§ 14 bis 17 die nachstehenden Umweltinformationen der Veröffentlichungspflicht. :
...
politische Konzepte sowie Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt,

Berichte über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie Konzepten, Plänen und Programmen nach den Nummern 1 und 2, sofern solche Berichte von den jeweiligen transparenzpflichtigen Stellen in elektronischer Form ausgearbeitet worden sind oder bereitgehalten werden,

Daten oder Zusammenfassungen von Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken,

Zulassungsentscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und Umweltvereinbarungen sowie

zusammenfassende Darstellungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der jeweils geltenden Fassung und Risikobewertungen im Hinblick auf Umweltbestandteile nach § 5 Abs. 3 Nr. 1.

Es gibt Juristen, die im Merkmal "Umwelt" weite Auslegungsmöglichkeiten für die Art der Daten sehen und somit eine Möglichkeit, Daten auch auf kommunaler Ebene in die Breitstellung zu hebeln.

GENERELL: Die nutzungsrechtliche Komponente von Open Data im Sinne der uneingeschränkten Nachnutzung ist ohnehin pauschal über das Informationsweiterverwendungsgesetz mit Geltungsbereich öffentlich rechtliche Stellen auf das gesamte Bundesgebiet ebenenübergreifend erfüllt – mit Ausnahme bestimmter Geodaten. Das Zugangsrecht ist über IFG und die LIFGs geregelt.
Es geht eigentlich im Wesentlichen immer nur um die proaktiven Bereitstellung der Daten in öffentlichen Netzen, die Schwierigkeiten macht – vor allem auf kommunaler Ebene.

Meine Meinung: Natürlich liegt der Entwurf weit hinter den Hoffnungen in Bezug auf die kommunale Ebene zurück.
Ich weiß auch nicht, warum immer Aufwände angeführt werden. Dateninfrastrukturen und eine allgemeine Datenhygiene in allen Fachbereichen sollte auch in den Kommunen Standard sein – die Öffnung selbst sollte dann nicht mehr ins Gewicht fallen. Qualität und Integrität und Aktualität können ja im Gesetz zugunsten der Kommunen entkräftet sein.
Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsziele und UNSDGs hätte ich wenigstens hinsichtlich Open-Data-Bereitstellung in diesem Komplex die Kommunen stärker in die Pflicht genommen, ebenso wie bei Umweltinformationen.


Dazu passt auch ein wenig mein Intro

Bei der zweitägigen Konfernez Innovation in Culture am Karlsruher Zentrum für Kunst und Medien und ihm Ramen des EU-Projekts smARTplaces habe ich eine Key Note unter dem Titel "Audience Insights and Open Data" gehalten.

Hier mein Intro:

"Why deal with data? In continental Europe, we hate data! Data reveal our privacy. They reveal secrets and they make us measurable. Data become performance indicators and social scores. Data feed algorithms that manipulate us, yes, they want to question our intelligence. Data are strict, they are complicated, they are merciless. Data is the oil of the digital industrial complex, the tool of secret knowledge, an elite of mathematicians. Resist the beginnings!

So why the hell messing around with data?

It's as simple as it is inevitable: Data are human. A need for our human intelligence. We created them from the laws of nature. They are food and you need it. If tech does feed it, you should eat it!

So let's take the challenge and meet them positively, according to OUR (european) values - before others do so, following theirs.

May the Math be with you!"

DIE GROßENTEILS SELBSTERKLÄRENDEN SLIDES DAZU GIBT ES HIER
(bitte zur internen Verwendung, die Urheberrechte mancher Abbildungen sind ungeklärt)

Die Veranstaltung von zu smARTplaces war ohnehin, wie vom ZKM und dessen Korona gewohnt, hervorragend und interdisziplinär.

U.a. haben wir in einer Arbeitsgruppe diskutiert, ob man besipielsweise Museen eher "nur" als Prinzip begreifen muss, als Interfaces und als smart places; Orte im Raum des Zeitgeschehens und im Sinne von Wegkreuzungen, zu denen Ströme aus Information, Wissen, Haltung und Positionen oder Energie als Angebot der Vermittlung lediglich in die Schnittpunkte kuratiert werden, ohne den Anspruch auf die Wahrhaftigkeit; aber wohl als Verdichtung, Aufbereitung (Codierung) und Einordnung durch Forschung, Kunst und Sachverstand. Irgendwie verwandt dem Journalismus. Durchaus im cyber-physischen Raum.

Das hat durchaus viel mit der jetzigen Situation an Komplexität in Fragen zu Technikfolgen, Gesellschaft und Gouvernementalität zu tun.


3 <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Open-Data-Leitfaden BW

Die kommunale Datenverarbeitung BW und die FH Ludwigsburg haben u.a. in Zusammenarbeit mit Vertretern aus Landesbeauftragung Datenschutz und Informationsfreiheit sowie dem Städtetag BW einen Leitfaden für Open Data erstellt, der insbesondere in der Didaktik sehr gelungen ist.

Auf die rechtliche Situation der hart umkämpften Geo-Daten in Bezug auf Open Data (hier wird meist ein Geschäftsmodell von den verantwortlichen Stellen ins Feld geführt) wird jedoch leider nicht näher eingegangen.

"Auch  die  von  Gemeinden  erhobenen  Geodaten  (z.  B.  Kartendaten  mit  Gemarkungsgrenzen)  fallen unter  Open  Data.  Im  Gegensatz  zu  den  meisten  anderen  Open  Data  fähigen  Datensätzen,  wird  der Bereich  der  Geodaten  allerdings  bereits  in  einem  Großteil  aller  Kommunen  erhoben, regelmäßig  in einem Geo-Informations-System (GIS) aktualisiert und zudem veröffentlicht. Zum Komplex Geodaten und  ihrer  Bereitstellung  gibt  es  umfangreiche  rechtliche  Normen,  v.a.  die  Richtlinie 2007/2/EG  des Europäischen    Parlaments    und    des    Rates    vom    14.    März    2007    zur    Schaffung    einerGeodateninfrastruktur     in     der     Europäischen     Gemeinschaft     (INSPIRE)     und     die     daraus hervorgegangenen   nationalen   Umsetzungsgesetze,   u.a.   das   Landesgeodatenzugangsgesetz–LGeoZG BW. Aus diesem Grund und um sich vermehrt auf die anderen für Open Data relevanten und weniger  regulierten  Bereiche  konzentrieren  zu  können,  wird  das  Thema  der  Geodaten  in  diesem Leitfaden ausgeklammert."

Meine persönliche Meinung: So gut es gemeint ist, etwas mulmig ist mir bei der Zusammenstellung von "Low Hanging Fruits", weil dies für Open-Data-Muffel verlockend sein könnte, sich hierzu eine ungünstige Psychologie zu entwickeln, um das Thema Open-Data darauf einzugrenzen und es bei diesen zu belassen. Aber das ist nur mein ganz normaler Zweckpessimismus und sollte nicht überbewertet werden. ;)

Hier geht's zum Leitfaden.


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Open Government im Koalitionsvertrag

Jörn von Lucke und ich wurden von verschiedenen Seiten zu Input bei der Erstellung des Koalitionsvertrag gefragt.
Einiges von unseren Empfehlungen findet sich im KoaV wieder – wo auch immer letztlich der Impuls her kam.
Insgesamt wurde das Bekenntnis zur Open Government Partnership in diesem Agreement auch nochmal bekräftigt.
(Ich hatte am 7.2. schon Details geschickt)

Dazu gehören u.a. auch Open-Government-Labore, die gefördert werden sollen. Dies sollte von uns auch intensiv mitgedacht werden.

Michael Peters von OGN auf Bundesebene hat eine kleine Zusammenfassung geschrieben:
https://opengovpartnership.de/2018/03/open-gov-koalitionsvertrag/


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Open Government Woche: 07. oder 8. Mai

In der Woche vom 07-12.Mai ist Internationale Open Government Woche. Das gründet auf dem Erfolg einer OG-Woch in Italien im Rahmen der OGP in 2017. Nun wurde das als internationale Bewusstseinsmaßnahme aufgegriffen.

Auf Bundesebene in Berlin überlegen wir mit dem BMI dahin gehend etwas zu planen, insbesondere mit der Politik als Adressat: Ziel: Öffentlichkeitswirksam, Politiker einbinden, Input für 2. NAP sammeln. Welche Inhalte sollen in den 2. Aktionsplan?

Call for Proposals OGP Summit 2018

Für den OGP Summit in Georgien (17-19.07.2018), kann man Proposals einreichen und sich da als Redner bewerben.
Ich für meinen Teil kann das nicht abdecken im Moment – dazu bin ich zu eingespannt.


--
Oliver Rack

Open Government Partnership WG Germany

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§ 10a
Offene Daten


(1) Die Behörden des Landes können Daten, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben haben oder in ihrem Auftrag haben erheben lassen, zum Datenabruf über öffentlich zugängliche Netze bereitstellen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung dieser Daten wird hierdurch nicht begründet.
Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.


(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nur für Daten, die
1. der Behörde elektronisch gespeichert und in Sammlungen strukturiert vorliegen, insbesondere in Tabellen oder Listen,
2. ausschließlich Tatsachen enthalten, die außerhalb der Behörde liegende Ver-
hältnisse betreffen und
3. nicht das Ergebnis einer Bearbeitung anderer Daten durch eine Behörde des
Landes sind.


(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1
entfällt eine Bereitstellung der Daten, wenn
1. an den Daten kein oder nur ein eingeschränktes Zugangsrecht nach
den Regelungen des Landesinformationsfreiheitsgesetzes oder anderen gesetzlichen Vorschriften besteht oder ein Zugangsrecht erst nach der Beteiligung Dritter bestünde,
2. die Daten ohne Auftrag der Behörde von Dritten erstellt und ihr ohne rechtliche
Verpflichtung übermittelt werden oder
3. die Daten bereits zur Weiterverwendung über öffentlich zugängliche Netze ent-
sprechend der in den Absätzen 5 bis 7 definierten Grundsätze bereit gestellt wer-
den


(4) Sofern Daten nach Absatz 1 Satz 1 bereitgestellt werden, erfolgt dies unverzüglich nach der Erhebung, sofern der Zweck der Erhebung dadurch nicht beeinträchtigt wird, andernfalls unverzüglich nach Wegfall der Beeinträchtigung. Ist aus technischen oder sonstigen gewichtigen Gründen eine unverzügliche Bereitstellung nicht möglich, sind die Daten unverzüglich nach Wegfall dieser Gründe bereitzustellen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend bei Wegfall eines Hinderungsgrundes nach Absatz 3.  


(5) Die Daten werden unbearbeitet zur Verfügung gestellt, es sei denn eine Bearbeitung ist aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erfolgt und eine Veröffentlichung der Daten wäre ohne Bearbeitung nicht möglich. Jede Bearbeitung soll in den Metadaten beschrieben werden.


(6) Die Daten werden grundsätzlich maschinenlesbar bereitgestellt. Sie sind mit
Metadaten zu versehen. Die Daten werden über Metadaten im Datenportal Baden-Württemberg erschlossen.


(7) Der Abruf von Daten nach Absatz 1 Satz 1 muss entgeltfrei zur uneingeschränkten Weiterverwendung der Daten durch jedermann ohne Pflicht zur Registrierung und ohne Begründung ermöglicht werden. Der Abruf von Daten nach Absatz 1 Satz 1 soll jederzeit möglich sein.


(8) Die Behörden des Landes sollen die Anforderungen an die Bereitstellung von Daten im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 bereits frühzeitig berücksichtigen bei
1. der Optimierung von Verwaltungsabläufen nach § 9,
2. dem Abschluss von vertraglichen Regelungen zur Erhebung oder Verarbeitung
der Daten sowie
3. bei der Beschaffung von informationstechnischen Systemen für die Speiche-
rung und Verarbeitung der Daten.


(9) Die Behörden des Landes sind nicht verpflichtet, die bereitzustellenden Daten
auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität oder in sonstiger Weise zu prüfen.


(10) Das Innenministerium koordiniert die Bereitstellung der Daten durch die Be-
hörden des Landes in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien.


(11) Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und
darauf folgend alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Da-
ten als offene Daten. Die Landesregierung unterbreitet dem Landtag bis zum 31.
Dezember 2025 Vorschläge für die Weiterentwicklung der Regelungen der Absät-
ze 1 bis 10